Mittwoch, Februar 13, 2008

Super Monopolist!

Kürzlich ein E-Mail gekriegt mit folgendem Inhalt:

Hallo

Sie verwenden auf Ihrer Seite http://www.xxx.li/dvd-shop.html im Seitentitel und in der URL den Begriff DVD-Shop.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Begriff DVD-Shop eine eingtragene Firmenbezeichnung ist:
http://www.moneyhouse.ch/u/pub/dvd-shop_ag_CH-400.3.021.793-5.htm
und nur in Zusammenhang mit der DVD-Shop AG verwendet werden darf.
Bitte ändern Sie die Website entsprechend ab.

Danke für ein kurzes Feedback, wenn die Aenderung erfolgt ist.

Beste Grüsse
XXXXX
DVD-Shop AG


Das Ganze mit Lesebestätigung und richtig wichtig, wie man gerne E-Mail erhält. Die haben sich da was vorgenommen, alle Webseiten, welche dvd-shop irgendwo stehen haben, eine Abmahnung zu schicken. Eine Google Suche ergibt da einiges an Resultaten.




2 Kommentare:

Danaron hat gesagt…

Habe dann auch gleich noch ein Telefon erhalten, scheint super wichtig! Da ich kein Interesse an Rechtsstreitigkeit haben, wurde die Seite natürlich sofort geändert. Und für alle, welche sich im Netz verirrt haben. Die Adresse des DVD-Shops lautet: dvd-shop.ch

Danaron hat gesagt…

Was meine Rechtsberatung sagt:

Tatsächlich eine waghalsige Abmahnung. DVD-Shop ist eine recht allgemeine Bezeichnung für einen Laden, oder eben einen Shop in dem es DVD's zu kaufen gibt.

Falls die DVD Shop AG in diesem Zusammenhang etwas ausrichten möchte, müsste sie im Besitzer der Markenrechte für diesen Namen sein. Eine HR-Eintragung alleine sagt noch gar nichts darüber aus. Auch ist es m.E. ausgeschlossen die Bezeicnung DVD-Shop markenrechtlich zu schützen. Dafür ist zu allgemein.


Werde die Änderung doch gleich wieder rückgängig machen in DVD-Shop ;-)